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   OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83 (a), 63 F 178/1980 (Kennz.6)   

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OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83 (a), 63 F 178/1980 (Kennz.6) (https://dejure.org/1983,9997)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.06.1983 - 5 UF 70/83 (a), 63 F 178/1980 (Kennz.6) (https://dejure.org/1983,9997)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 5 UF 70/83 (a), 63 F 178/1980 (Kennz.6) (https://dejure.org/1983,9997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts bzgl. eines Ausgleichsbetrages von Rentenanwartschaften i.R.d. Berechnnung eines Unterhaltsanspruches

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1587a; FGG § 20
    Versorgungsausgleich; Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerde gegen eine Entscheidung bezüglich eines Ausgleichsbetrages von Rentenanwartschaften im Rahmen der Berechnung eines Unterhaltsanspruchs; Beschwer der am Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Träger der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83
    Ebenso wie bei den Sozialversicherungsträgern (so seit BGH FamRZ 1981, 132, 133 = BGHF 2, 355) müssen die gemäß § 53b Abs. 2 FGG formell an dem Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Träger der Versorgungslast bereits dann in ihrem Recht als betroffen angesehen werden, wenn der angeordnete Versorgungsausgleich nicht in der gesetzlich vorgesehenen Weise in ihre Rechtstellung eingreift (ebenso OLG Celle FamRZ 1980, 70 für den Fall der fehlerhaften Anordnung eines schuldrechtlichen anstelle des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83
    Über die somit zulässigen Beschwerden gegen die Entscheidung des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich war ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, weil eine solche angesichts der bereits in erster Instanz erfolgten Sachaufklärung nicht erforderlich ist (vgl. BGH FamRZ 1983, 267 = BGHF 3, 722).
  • BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78

    Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im

    Auszug aus OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83
    Der Beteiligte zu 2), der als Behörde in dieser der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnenden Folgesache nicht dem Anwaltszwang unterliegt (§ 29 Abs. 1 S. 3 FGG, vgl. BGH seit FamRZ 1978, 889, 890 = BGHF 1, 160), hat durch Vorlage seines Organisationsplanes nachgewiesen, daß der Unterzeichner seiner Beschwerdeschrift mit seiner Vertretung in Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist.
  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 598/80

    Versorgungsausgleich - Ausbildungszeit - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit -

    Auszug aus OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83
    Aus den Gründen der zu § 12 BeamtVG ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. März 1981 (FamRZ 1981, 665, 666 = BGHF 2, 495) ist der Senat der Ansicht, daß Anwartschaften aus den nur auf Antrag des Beamten berücksichtigungsfähigen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten der §§ 11, 12 BeamtVG bereits vor Antragstellung und Entscheidung der Behörde gemäß § 49 BeamtVG eine Aussicht auf Versorgung iSv § 1587 Abs. 1 BGB darstellen, die in den Versorgungsausgleich miteinzubeziehen sind, denn die rechtliche Verwirklichung dieser Anwartschaftsaussichten hängt nur von der Antragstellung des Antragstellers ab.
  • OLG Bremen, 22.01.1985 - 5 UF 79/84
    Die als Körperschaft öffentlichen Rechts organisierte Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Köln) unterliegt bei der Einlegung von Erstbeschwerden in Verfahren wegen des Versorgungsausgleichs nicht dem Anwaltszwang (Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu der Anwendung des Behördenprivilegs nach § 29 Abs. 1 S. 3 FGG bei Erstbeschwerden von Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung im Versorgungsausgleich, und der Rechtsprechung des Senats betreffend die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in dem Beschluß vom 20. Januar 1984 - FamRZ 1984, 497).

    3 FGG, wie der Senat bereits in einer die VBL betreffenden Entscheidung (FamRZ 1984, 497) des näheren dargelegt hat; insoweit wird auf diese Entscheidung vom 20. Januar 1984 verwiesen.

  • OLG München, 09.11.1987 - 2 UF 1205/87
    Jeder unzutreffende Eingriff in die Rechte eines Versorgungsträgers sei eine Beeinträchtigung iSd § 20 FGG; auf eine finanzielle Mehrbelastung, die sich im voraus nicht erkennen lasse, komme es nicht an (vgl. BGH FamRZ 1981, 132 = BGHF 2, 355; 1982, 155 = BGHF 2, 971; 1984, 671 = EzFamR FGG § 20 Nr. 1 = BGHF 4, 296; vgl. ferner KG FamRZ 1984, 496; OLG Bremen FamRZ 1984, 497).
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